Jahresabschlüsse
Von der Einnahme-Überschussrechnung bis zur Bilanz.
Jahresabschlüsse
Von der Einnahme-Überschussrechnung bis zur Bilanz.
Von der Einnahme-Überschussrechnung bis zur Bilanz tätigen wir jede Art von Abschlüssen. Bei der Abschlusserstellung werden bei uns die Mandanten gezielt mit eingebunden, da auch hier für die Zukunft die Weichen gestellt werden. Hierzu gehören eine Zwischen- und Abschlussbesprechung, somit können wir hiermit dem Mandanten das Gefühl vermitteln das Optimale für seine Lebenslage erstellt zu haben unter den gesetzlichen Vorschriften. Hierzu gehören auch Kennzahlendefinitionen, welche für zukünftige größere Investitionen dann mal wichtig werden können.
- Erstellung Jahresabschlüsse in Form von Einnahme-/Überschussrechnungen oder Bilanz.
- Erstellung der Anlagebuchhaltung.
- Erstellung eines Anhangs sowie Erläuterung der Bilanz.
- Veröffentlichung von Bilanzen im Handelsregister.
- Übermittlung von E-Bilanzen an das Finanzamt.
- Vorbereitung sowie aktive Teilnahme an Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen.